1.
Einleitung
Der Reisevertrag wird mit Euroconnections srl (in der Folge ‚der
Veranstalter' genannt), dem Besitzer des Markenzeichens ‚Discover
Friuli' sowie des Reisebüros Mitteltour, abgeschlossen. Es ist
wichtig, dass der Teilnehmer die Buchungsbedingungen liest und
versteht, bevor er bucht. Die Bedingunen beziehen sich auf alle
Reiseleistungen die der Veranstalter zur Verfügung stellt. Als
Grundlage gelten die internationalen Gesetze die den Tourismus
regeln.
2. Definition einer Pauschalreise.
Vorausgesetzt, dass:
a) Die gesetzliche Verordnung nr. 111/95, im Einklang mit der
EG Richtlinie 90/314/EG festsetzt, dass zur Sicherheit der Teilnehmer,
der Veranstalter, der eine Pauschalreise verkauft, über eine Verwaltungszulassung
für diese Art von Tätigkeit verfügen muss (Art. 3/1 Buchstabe
G.V. 111/95)
b) Der Teilnehmer das Recht hat eine Kopie des Verkaufsvertrages
der Pauschalreise zu erhalten (in der Folge ‚der Reisevertrag'
genannt - gemäß Art. 6 der G.V. 111/95). Der Reisevertrag ist
nötig, um einen Anspruch beim Garantiefonds geltend zu machen
(gemäß Art. 16 dieser Buchungsbedingungen).
Die Definition der Pauschalreise gemäß Art. 2/1 der G.V. 111/95
lautet wie folgt:
‚Pauschalreisen beziehen sich auf Reisen, Urlaube und ‚all inclusive'
Reisen, die mindestens 2 der folgenden Elemente beinhalten: Das
Paket hat eine Dauer von mehr als 24 Stunden oder beinhaltet mindestens
eine Übernachtung, und wird zu einem pauschalen Betrag verkauft
oder angeboten':
a) Transport
b) Übernachtung
c) Reisedienstleistungen, die nicht im Transport oder in der Übernachtung
inbegriffen sind (omissis....) und ein wichtiger Bestandteil der
Pauschalreise sind.
3. Anzuwendendes Gesetz
Dieser Reisevertrag unterliegt den Bestimmungen der Buchungsbedingungen
und den Unterlagen die der Veranstalter dem Teilnehmer zusendet.
Dieser Vertrag unterliegt auch, falls anwendbar, den Bestimmungen
des Brüsseler Abkommens (CCV) vom 20. April 1970, anerkannt durch
das Gesetz 1084/1977, die EG Richtlinie nr. 90/314 und die gesetzgebende
Verordnung nr. 111/95. Die Haftung des Veranstalters überschreitet
keinesfalls das Limit der o.e. Gesetze.
4. Buchung und Bezahlung
Die Buchung ist verbindlich, sobald das Buchungsformular vom Teilnehmer/Kunden
ausgefüllt und unterschrieben wurde und dem Veranstalter zusammen
mit der Anzahlung in Höhe von 25% des Pauschalpreises zugesandt
wurde. Der restliche Betrag ist bei mehrtägigen Touren 60 Tage,
bzw. bei Eintagestouren 15 Tage vor Antritt der Reise fällig.
Falls die Buchung innerhalb 60 Tagen (bei mehrtägigen Touren)
oder 15 Tagen (bei Eintagestouren) vor der Abfahrt erfolgt, muss
der volle Preis bei Buchung bezahlt werden. Falls die Bezahlung
nicht innerhalb der o.e. Zeiten erfolgt, wird die Reise annulliert,
und der Teilnehmer/Kunde ist für die in Art. 6 angegebenen Stornogebühren
zahlungspflichtig. Mit seiner Unterschrift akzeptiert der Unterzeichnete
alle Buchungsbedingungen auch in Bezug auf die Personen für die
er seinerseits unterzeichnet. Vor der Ausstellung der Buchungsbestätigung
ist die Buchung gegenstandslos. Der Teilnehmer/Kunde muss das
Buhungsformular sorgfältig durchlesen und sich versichern, dass
alle für ihn wichtigen Details vorhanden sind.
Die Bezahlungen können durch Banküberweisung, Kreditkarte (Visa
oder Mastercard) erfolgen. Die Daten eventueller Kreditkarten
können dem Veranstalter per Fax zugesandt werden. Bei Banküberweisungen
wird gebeten, eine Kopie der Überweisung dem Veranstalter per
Fax zuzusenden.
5. Preise
Die im Vertrag erwähnten Preise beziehen sich auf die veröffentlichten
Programme (Kataloge, Webseiten, u.s.w.). Preise verstehen sich:
Pro Person, in Doppelzimmer, bzw. 2-Bettzimmer, wenn zwei Personen
das Zimmer beanspruchen. Sie sind in Euro angegeben, inkl. Mwst.
Nicht darin inbegriffen sind: Trinkgeld, im allgemeinen Extras
und was nicht ausdrücklich im Programm angegeben ist. Die Preise
sind nach den am Ausstellungsdatum geltenden Wechselkursen errechnet
und verstehen sich daher vorbehaltlich einer Änderung von Tarifen,
Treibstoffpreiserhöhungen, Wechselkursen und Steuern. Etwaige
Preissenkungen werden dem Kunden gutgeschrieben. Wird der Pauschalpreis
des Paketes um mehr als 10% erhöht und erhält der Veranstalter
die schriftliche Absage spätestens 2 Tage nach Preiserhöhung,
hat der Teilnehmer/Kunde das Recht, ohne Stornogebühr, zurückzutreten.
6. Rücktritt des Kunden
Der Kunde kann, ohne Rücktrittsgebühr in folgenden Fällen zurücktreten:
a) Wenn der Reisepreis um mehr als 10 % erhöht wird, wegen Kursänderungen,
Treibstofferhöhung, Erhöhung der Gebühren, Steuern auf Reiseleistungen
wie in Art. 5 beschrieben.
b) Wenn mehr als 5 wesentliche Bestandteile des Reisepaketes vom
Veranstalter nach Buchungsbestätigung und vor der Abreise geändert
werden, und vom Kunden nicht angenommen werden können. In den
o.e. Fällen hat der Kunde folgende Rechte:
1) Anspruch auf gleichwertige oder, falls möglich, einem höheren
Werte entsprechenden Reise, ohne Zuschlag; oder auf eine Ersatzreise
zu einem minderen Preis mit Rückerstattung der Preisdifferenz.
2) Die Rückerstattung des überwiesenen Betrages muss innerhalb
7 Arbeitstagen nach Rückerstattungsantrag erfolgen. Der Kunde
muss dem Veranstalter schriftlich, innerhalb 2 Arbeitstagen nach
Änderungsbekanntgabe, mitteilen, ob er die Änderungen akzeptiert
oder nicht. Falls dies in der vorgesehenen Zeit nicht geschieht,
gilt die Änderung als angenommen. Falls der Kunde (oder die Personen
für die der Teilnehmer seinerseits unterzeichnet hat) entscheidet
aus Gründen die nicht in Par. a) und b) aufgeführt sind, zurückzutreten,
wird der Veranstalter Stornogebühren anrechnen.
Bei Mehrtagestouren:
Die Rücktrittsgebühr entspricht :
- 10% des Gesamtpreises ab Buchungsbestätigung bis 60 Tage vor
Reiseantritt
- 50% des Gesamtpreises ab 59-45 Tagen vor Reiseantritt
- 75% des Gesamtpreises ab 44-30 Tagen vorReiseantritt
- 100% des Gesamtpreises ab 29 Tagen bis Reiseantritt
Bei Eintagsausflüge:
Die Rücktrittsgebühren entsprechen :
- 10% des Gesamtpreises ab Buchungsbestätigung bis 15 Tage vor
Reiseantritt
- 50% des Gesamtpreises ab 14-9 Tagen vor Reiseantritt
- 75% des Gesamtpreises ab 8-4 Tagen vor Reiseantritt
- 100% des Gesamtpreises ab 3 Tagen bis Reiseantritt
100% Stornogebühr wird auch in folgenden Fällen angerechnet:
- Bei No-show am Abreisetag
- Bei Annullierung nach Antritt der Reise (nicht beanspruchte
Leistungen werden nicht zurückvergütet)
- Wenn der Kunde die notwendigen Reisedokumente nicht dabei hat
( richtiger und gültiger Ausweis/Pass, Visum, Arztscheine oder
ähnliche notwendige Papiere) um in Italien oder in den anderen
im Programm beschriebenen Ländern einzureisen. Wenn ein Teilnehmer
aus Fahrlässigkeit, seine Reisedokumente vergisst und von den
Zollbehörden zurückgewiesen wird, gelten die selben Maßnahmen
wie bei Reiserücktritt.
7. Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen bei Buchung den Abschluss einer Reiseversicherung.
Sie sollte Heilkosten, Reiseunfallkosten, Reisegepäck- und Stornokosten
decken. Die Reiseversicherung ist nicht obligatorisch und muss
separat bezahlt werden.
8. Reiserücktritt des Veranstalters
Der Veranstalter ist berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten:
a) Wenn die Mindestteilnehmerzahl für die Durchführung der Reise
nicht erreicht wird.
b) Aufgrund höherer Gewalt, d.h. unvorhergesehene Ereignisse,
auf die weder der Veranstalter noch die Leistungsträger der verschiedenen
Reiseleistungen keinen Einfluss haben und deren Folgen trotz Anwendung
der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können: Hierzu
zählen Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufstände, Terrorismus,
industrielle Streitfälle, Natur- und Nuklear-katastrofen, Feuer,
Epidemien, schlechtes Wetter, Eingriffe der Regierung oder anderer
Behörden und alles was außer Kontrolle des Veranstalters ist.
In beiden Fällen, falls die Reise vor Antritt storniert wurde,
steht dem Kunden die Wahl zu, entweder, falls verfügbar, sich
für eine andere Reise zu entscheiden oder den eingezahlten Betrag
zurück zu erhalten.
Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich
vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht
werden kann, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt
angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die Reiseveranstaltung
weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht
getroffen werden oder werden sie vom Kunden aus triftigen Gründen
nicht akzeptiert, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt
gegebenenfalls für eine gleichwertige Möglichkeit zu sorgen, mit
der der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm
vereinbarten Ort befördert wird. Der Veranstalter muss auch die
Differenz zwischen dem eingezahlten Betrag und den genutzten Leistungen
entschädigen.
9. Umbuchung, Ersatzperson
Wenn der Reisende oder, die Personen für die der Teilnehmer seinerseits
unterzeichnet hat, nicht antreten kann, kann ein Dritter, falls
er alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt, in die Rechte und
Pflichten des Reisevertrages eintreten. Dies kann ohne Stornogebühr
geschehen, wenn:
a) der Veranstalter alle persönlichen Daten des neuen Reisenden
spätestens vier Arbeitstage vor der Abfahrt erhält;
b) Die Ersatzperson den verlangten Voraussetzungen der Tour (gültiger
Ausweis, Visum, Arztschein, usw.) entspricht
c) Die Ersatzperson dem Veranstalter alle Kosten für die Umbuchung
bezahlt.
Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson
entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer zusammen
mit der Ersatzperson als Gesamtschuldner. Bei einigen Teilleistungen
kann es vorkommen, dass der Leistungsträger, trotz Einhalten des
Fälligkeitsdatums (siehe a)), die Umbuchung nicht akzeptiert.
In diesem Fall ist der Veranstalter nicht verantwortlich und wird
die Reisenden unverzüglich über die Absage verständigen.
10. Pflichten der/des Teilnehmer(s)
Die Teilnehmer müssen sich vergewissern, dass Sie die nötigen
Dokumente (gültiger Ausweis oder Pass, Visum, Arztscheine), die
von den Behörden der, im Reisevertrag angegebenen Länder, verlangt
werden, dabei haben. Sie müssen die Vorsichtsvorschriften und
die besonderen Vorschriften der zu bereisenden Länder beachten.
Ebenfalls müssen die, im Vertrag erwähnten, Angaben des Veranstalters
und die Verwaltungs- und Rechtsmaßnahmen beachtet werden.
Die Teilnehmer sind verantwortlich für jegliche Schäden die der
Veranstalter wegen Nichteinhaltung der o.e. Vorschriften oder
wegen schlechten Verhaltens erleiden sollte.
Der Teilnehmer übernimmt die Verantwortung über sein Benehmen
oder der Personen für die der Teilnehmer seinerseits unterzeichnet
hat. Bei sehr tadelhaftem Benehmen haben der Veranstalter und
das Transportunternehmen das Recht, den Urlaub des Teilnehmers
oder der Personen für die der Teilnehmer seinerseits unterzeichnet
hat, zu unterbrechen. In diesem Fall besteht kein Recht auf Schadenersatz
und die Stornokosten werden voll angerechnet. Außerdem hat der
Veranstalter dem Teilnehmer gegenüber keine weitere Verantwortung
mehr. Sollte der Teilnehmer schuldhaft Transportmittel, Räume,
Eigentumsgegenstände anderer Personen beschädigen oder Verspätungen
oder Umleitungen verursachen, verpflichtet er sich dafür zu haften
und etwaige Rechtsauslagen zu übernehmen.
Die Teilnehmer müssen dem Veranstalter alle notwendigen Dokumente,
Informationen und Elemente übermitteln, damit er das Schadenersatzrecht
gegenüber Dritten ausüben kann. Andernfalls sind die Teilnehmer
für alle Schäden, die wegen Nichtausüben des Schadenersatzrechtes
entstehen, verantwortlich.
Bei der Buchung müssen die Teilnehmer dem Veranstalter schriftlich
alle speziellen Bedürfnisse mitteilen. Falls sie erfüllt werden
können, werden sie separat bestätigt .
11. Hotelbewertung
Die Hotelbewertung in den Reiseprogrammen, Broschüren, Webseiten
berufen sich, wo möglich, auf staatliche Bewertungen.
12. Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter verpflichtet sich zu überprüfen, dass die, mit
dem Kunden vereinbarten Leistungen, laut Vertrag erbracht werden.
Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die der Kunde wegen
nicht oder mangelhaft erbrachter Leistungen erleiden sollte. Dies
sowohl wenn die Fahrlässigkeit beim Veranstalter als auch bei
Dritten liegt. Dies gilt nicht, wenn bewiesen wird, dass die Schuld
beim Kunden ist, wenn die Umstände nicht auf die im Vertrag vereinbarten,
Leistungen zurückgeführt werden können, bei höherer Gewalt oder
anderen Umständen die der Veranstalter nicht voraussehen oder
lösen konnte. In keinen Fall überschreitet das Haftungslimit des
Veranstalters, wie von den im Paragraf 2 angegebenen Gesetze vorgesehen.
13. Beistandspflicht
Der Veranstalter muss dem Kunden mit beruflicher Sorgfalt jeden
Beistand leisten, damit die im Vertrag oder in den o.e. Gesetzen
angegebenen Pflichten erfüllt werden. Der Veranstalter ist von
seinen Pflichten befreit, wenn die Nichterfüllung oder mangelhafte
Erfüllung des Vertrages dem Kunden oder höherer Gewalt zugeschrieben
wird.
14. Beanstandungen
Beanstandungen müssen vom Kunden sofort dem Leistungsträger (Hotelinhaber,
Reiseleiter, Fahrer, usw.) mitgeteilt werden. Falls die Beanstandung
nicht zu seiner Befriedigung gelöst wird, muss er den Veranstalter
darüber verständigen, damit dieser die Sache noch während des
Urlaubs lösen kann. Falls die Beanstandung nicht vor Ort behoben
werden kann, muss der Kunde innerhalb 10 Tagen nach Rückfahrt
den Veranstalter durch eingeschriebenen Brief benachrichtigen.
Berichte, Anregungen und Auskünfte von unseren Kunden, um unsere
Leistungen aufrecht zu erhalten oder zu verbessern, sind immer
willkommen .
15. Zuständiges Gericht
Der Reisevertrag unterliegt diesen Buchungsbedingungen, die vom
italienischen Gesetz geregelt sind. Im sehr unwahrscheinlichen
Fall, dass die Beanstandungen zwischen Kunden und Veranstalter
nicht friedlich gelöst werden können, werden Streitsachen bezüglich
des Reisevertrages zivilrechtlich vom Gericht von Udine gelöst.
16. Garantiefonds
Die italienische Regierung sieht einen Garantiefonds zum Schutz
des Kunden, bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Veranstalters
vor. Dieser Fonds garantiert dem Kunden die Gutschrift des einbezahlten
Betrags und den Rücktransport bei Urlaub im Ausland.
ERGÄNZUNG - BUCHUNGSBEDINGUNGEN FÜR EINZELNE
REISELEISTUGNENs
A) Gesetzliche Bestimmungen
Reiseverträge über einzelne Reiseleistungen, z.B. nur Beförderung,
nur Übernachtung, usw., können nicht als Reisepakete betrachtet
werden. Solche Reiseverträge unterliegen folgenden Regeln des
Brüsseler Abkommens CCV: Art. 1, nr. 3 und nr. 6; von Art. 17
bis 23, von Art. 24-31, und beziehen sich auf die Bestimmungen,
die sich vom Organisationsvertrag unterscheiden, weil der Verkauf
von einzelnen Leistungen Gegenstand des Einzelvertrages ist.
B) Vertragliche Bestimmungen
Die folgenden Bestimmungen der Buchungsbedingungen gelten auch
für die o.e. Verträge: Art. 4; Art. 6 bis Art. 10; Art. 13 bis
Art.15. Diese Bestimmungen, bewirken nicht, dass die einzelnen
Leistungen zu einem Reisepaket werden. Die Fachausdrücke die sich
auf ein Reisepaket beziehen und in diesem Fall verwendet werden
(der Veranstalter, die Reise, usw.) beziehen sich daher nur auf
die Leistungsträger (Agent, Übernachtung, usw.) des Einzelleistungsvertrags.
* Technische Organisation
Euroconnections S.r.l. - Via Manzoni 28 - 33043 Cividale del Friuli
(UD) Italien. Verwaltungsgenehmigung nr.: 238/TUR erlassen am
5. Juni 2000 durch eine Verordnung der Region Friaul Julisch Venetien.
* Versicherung
Der Veranstalter, in seiner Tour-Operator-Befugnis und gemäß der
gesetzgebenden Verordnung nr. 111/95, ist durch Policenummer 70584986
bei Lloyd Adriatico S.p.A. gegen gesetzwidrige Handlungen versichert.
* Bemerkungen
- Reiseprogramme (im Dezember 2004 veröffentlicht) sind gültig
bis sie durch neue ersetzt werden.
- Angebote die Leistungen im Ausland einschließen, sind nach den
am 15. November 2004 geltenden Wechselkursen berechnet.
Obligatorische Mitteilung gemäß Art. 16 des
Gesetzes nr. 269/68.
Das italienische Gesetz bestraft alle Prostitutions- und Pornographie-Verbrechen,
die Minderjährige miteinbeziehen, mit Gefängnisstrafe, auch wenn
diese Verbrechen im Ausland begangen werden.
* Datenschutz
Der Veranstalter ist verpflichtet, die Privacy und die Sicherheit
seiner Kunden gemäß italienischem Gesetz für Datenschutz Akte
nr. 675/1996 zu wahren. Der Veranstalter wird die erworbenen Daten
nur verwenden, um die Buchungen des Kunden vorzunehmen, und um
diesen über seine Leistungen zu informieren. Der Veranstalter
wird nie absichtlich, außer zur Bestätigung der Leistungen oder
wenn gesetzlich vorgeschrieben, persönliche Daten der Kunden an
Dritte weiterleiten ohne vorher die Genehmigung des Kunden einzuholen.
Der Kunde kann jederzeit beantragen, dass seine die persönlichen
Daten jederzeit gelöscht werden.
|