<< BACK TO HOME PAGE -   Via S. Pellico 6
33043 Cividale del Friuli (UD) - ITALY
Tel: +39.0432.732.882 - +39.339.7245055
Fax: +39.0432.734.386
Web: www.discoverfriuli.com
E-mail: info@discoverfriuli.com
  V.A.T. IT 02130350305
Regional authorization 238TUR/2000
Insurance company : Lloyd Adriatico
Insurance policy no. 70577183 rif.AZ
 
BUCHUNGSBEDINGUNGEN
 

1. Einleitung
Der Reisevertrag wird mit Euroconnections srl (in der Folge ‚der Veranstalter' genannt), dem Besitzer des Markenzeichens ‚Discover Friuli' sowie des Reisebüros Mitteltour, abgeschlossen. Es ist wichtig, dass der Teilnehmer die Buchungsbedingungen liest und versteht, bevor er bucht. Die Bedingunen beziehen sich auf alle Reiseleistungen die der Veranstalter zur Verfügung stellt. Als Grundlage gelten die internationalen Gesetze die den Tourismus regeln.

2. Definition einer Pauschalreise.
Vorausgesetzt, dass:
a) Die gesetzliche Verordnung nr. 111/95, im Einklang mit der EG Richtlinie 90/314/EG festsetzt, dass zur Sicherheit der Teilnehmer, der Veranstalter, der eine Pauschalreise verkauft, über eine Verwaltungszulassung für diese Art von Tätigkeit verfügen muss (Art. 3/1 Buchstabe G.V. 111/95)
b) Der Teilnehmer das Recht hat eine Kopie des Verkaufsvertrages der Pauschalreise zu erhalten (in der Folge ‚der Reisevertrag' genannt - gemäß Art. 6 der G.V. 111/95). Der Reisevertrag ist nötig, um einen Anspruch beim Garantiefonds geltend zu machen (gemäß Art. 16 dieser Buchungsbedingungen).
Die Definition der Pauschalreise gemäß Art. 2/1 der G.V. 111/95 lautet wie folgt:
‚Pauschalreisen beziehen sich auf Reisen, Urlaube und ‚all inclusive' Reisen, die mindestens 2 der folgenden Elemente beinhalten: Das Paket hat eine Dauer von mehr als 24 Stunden oder beinhaltet mindestens eine Übernachtung, und wird zu einem pauschalen Betrag verkauft oder angeboten':
a) Transport
b) Übernachtung
c) Reisedienstleistungen, die nicht im Transport oder in der Übernachtung inbegriffen sind (omissis....) und ein wichtiger Bestandteil der Pauschalreise sind.


3. Anzuwendendes Gesetz
Dieser Reisevertrag unterliegt den Bestimmungen der Buchungsbedingungen und den Unterlagen die der Veranstalter dem Teilnehmer zusendet. Dieser Vertrag unterliegt auch, falls anwendbar, den Bestimmungen des Brüsseler Abkommens (CCV) vom 20. April 1970, anerkannt durch das Gesetz 1084/1977, die EG Richtlinie nr. 90/314 und die gesetzgebende Verordnung nr. 111/95. Die Haftung des Veranstalters überschreitet keinesfalls das Limit der o.e. Gesetze.

4. Buchung und Bezahlung
Die Buchung ist verbindlich, sobald das Buchungsformular vom Teilnehmer/Kunden ausgefüllt und unterschrieben wurde und dem Veranstalter zusammen mit der Anzahlung in Höhe von 25% des Pauschalpreises zugesandt wurde. Der restliche Betrag ist bei mehrtägigen Touren 60 Tage, bzw. bei Eintagestouren 15 Tage vor Antritt der Reise fällig. Falls die Buchung innerhalb 60 Tagen (bei mehrtägigen Touren) oder 15 Tagen (bei Eintagestouren) vor der Abfahrt erfolgt, muss der volle Preis bei Buchung bezahlt werden. Falls die Bezahlung nicht innerhalb der o.e. Zeiten erfolgt, wird die Reise annulliert, und der Teilnehmer/Kunde ist für die in Art. 6 angegebenen Stornogebühren zahlungspflichtig. Mit seiner Unterschrift akzeptiert der Unterzeichnete alle Buchungsbedingungen auch in Bezug auf die Personen für die er seinerseits unterzeichnet. Vor der Ausstellung der Buchungsbestätigung ist die Buchung gegenstandslos. Der Teilnehmer/Kunde muss das Buhungsformular sorgfältig durchlesen und sich versichern, dass alle für ihn wichtigen Details vorhanden sind.
Die Bezahlungen können durch Banküberweisung, Kreditkarte (Visa oder Mastercard) erfolgen. Die Daten eventueller Kreditkarten können dem Veranstalter per Fax zugesandt werden. Bei Banküberweisungen wird gebeten, eine Kopie der Überweisung dem Veranstalter per Fax zuzusenden.

5. Preise
Die im Vertrag erwähnten Preise beziehen sich auf die veröffentlichten Programme (Kataloge, Webseiten, u.s.w.). Preise verstehen sich: Pro Person, in Doppelzimmer, bzw. 2-Bettzimmer, wenn zwei Personen das Zimmer beanspruchen. Sie sind in Euro angegeben, inkl. Mwst. Nicht darin inbegriffen sind: Trinkgeld, im allgemeinen Extras und was nicht ausdrücklich im Programm angegeben ist. Die Preise sind nach den am Ausstellungsdatum geltenden Wechselkursen errechnet und verstehen sich daher vorbehaltlich einer Änderung von Tarifen, Treibstoffpreiserhöhungen, Wechselkursen und Steuern. Etwaige Preissenkungen werden dem Kunden gutgeschrieben. Wird der Pauschalpreis des Paketes um mehr als 10% erhöht und erhält der Veranstalter die schriftliche Absage spätestens 2 Tage nach Preiserhöhung, hat der Teilnehmer/Kunde das Recht, ohne Stornogebühr, zurückzutreten.

6. Rücktritt des Kunden
Der Kunde kann, ohne Rücktrittsgebühr in folgenden Fällen zurücktreten:
a) Wenn der Reisepreis um mehr als 10 % erhöht wird, wegen Kursänderungen, Treibstofferhöhung, Erhöhung der Gebühren, Steuern auf Reiseleistungen wie in Art. 5 beschrieben.
b) Wenn mehr als 5 wesentliche Bestandteile des Reisepaketes vom Veranstalter nach Buchungsbestätigung und vor der Abreise geändert werden, und vom Kunden nicht angenommen werden können. In den o.e. Fällen hat der Kunde folgende Rechte:
1) Anspruch auf gleichwertige oder, falls möglich, einem höheren Werte entsprechenden Reise, ohne Zuschlag; oder auf eine Ersatzreise zu einem minderen Preis mit Rückerstattung der Preisdifferenz.
2) Die Rückerstattung des überwiesenen Betrages muss innerhalb 7 Arbeitstagen nach Rückerstattungsantrag erfolgen. Der Kunde muss dem Veranstalter schriftlich, innerhalb 2 Arbeitstagen nach Änderungsbekanntgabe, mitteilen, ob er die Änderungen akzeptiert oder nicht. Falls dies in der vorgesehenen Zeit nicht geschieht, gilt die Änderung als angenommen. Falls der Kunde (oder die Personen für die der Teilnehmer seinerseits unterzeichnet hat) entscheidet aus Gründen die nicht in Par. a) und b) aufgeführt sind, zurückzutreten, wird der Veranstalter Stornogebühren anrechnen.
Bei Mehrtagestouren:
Die Rücktrittsgebühr entspricht :
- 10% des Gesamtpreises ab Buchungsbestätigung bis 60 Tage vor Reiseantritt
- 50% des Gesamtpreises ab 59-45 Tagen vor Reiseantritt
- 75% des Gesamtpreises ab 44-30 Tagen vorReiseantritt
- 100% des Gesamtpreises ab 29 Tagen bis Reiseantritt
Bei Eintagsausflüge:
Die Rücktrittsgebühren entsprechen :
- 10% des Gesamtpreises ab Buchungsbestätigung bis 15 Tage vor Reiseantritt
- 50% des Gesamtpreises ab 14-9 Tagen vor Reiseantritt
- 75% des Gesamtpreises ab 8-4 Tagen vor Reiseantritt
- 100% des Gesamtpreises ab 3 Tagen bis Reiseantritt

100% Stornogebühr wird auch in folgenden Fällen angerechnet:
- Bei No-show am Abreisetag
- Bei Annullierung nach Antritt der Reise (nicht beanspruchte Leistungen werden nicht zurückvergütet)
- Wenn der Kunde die notwendigen Reisedokumente nicht dabei hat ( richtiger und gültiger Ausweis/Pass, Visum, Arztscheine oder ähnliche notwendige Papiere) um in Italien oder in den anderen im Programm beschriebenen Ländern einzureisen. Wenn ein Teilnehmer aus Fahrlässigkeit, seine Reisedokumente vergisst und von den Zollbehörden zurückgewiesen wird, gelten die selben Maßnahmen wie bei Reiserücktritt.

7. Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen bei Buchung den Abschluss einer Reiseversicherung. Sie sollte Heilkosten, Reiseunfallkosten, Reisegepäck- und Stornokosten decken. Die Reiseversicherung ist nicht obligatorisch und muss separat bezahlt werden.

8. Reiserücktritt des Veranstalters
Der Veranstalter ist berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten:
a) Wenn die Mindestteilnehmerzahl für die Durchführung der Reise nicht erreicht wird.
b) Aufgrund höherer Gewalt, d.h. unvorhergesehene Ereignisse, auf die weder der Veranstalter noch die Leistungsträger der verschiedenen Reiseleistungen keinen Einfluss haben und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können: Hierzu zählen Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufstände, Terrorismus, industrielle Streitfälle, Natur- und Nuklear-katastrofen, Feuer, Epidemien, schlechtes Wetter, Eingriffe der Regierung oder anderer Behörden und alles was außer Kontrolle des Veranstalters ist.
In beiden Fällen, falls die Reise vor Antritt storniert wurde, steht dem Kunden die Wahl zu, entweder, falls verfügbar, sich für eine andere Reise zu entscheiden oder den eingezahlten Betrag zurück zu erhalten.
Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden oder werden sie vom Kunden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige Möglichkeit zu sorgen, mit der der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert wird. Der Veranstalter muss auch die Differenz zwischen dem eingezahlten Betrag und den genutzten Leistungen entschädigen.

9. Umbuchung, Ersatzperson
Wenn der Reisende oder, die Personen für die der Teilnehmer seinerseits unterzeichnet hat, nicht antreten kann, kann ein Dritter, falls er alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt, in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintreten. Dies kann ohne Stornogebühr geschehen, wenn:
a) der Veranstalter alle persönlichen Daten des neuen Reisenden spätestens vier Arbeitstage vor der Abfahrt erhält;
b) Die Ersatzperson den verlangten Voraussetzungen der Tour (gültiger Ausweis, Visum, Arztschein, usw.) entspricht
c) Die Ersatzperson dem Veranstalter alle Kosten für die Umbuchung bezahlt.
Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer zusammen mit der Ersatzperson als Gesamtschuldner. Bei einigen Teilleistungen kann es vorkommen, dass der Leistungsträger, trotz Einhalten des Fälligkeitsdatums (siehe a)), die Umbuchung nicht akzeptiert. In diesem Fall ist der Veranstalter nicht verantwortlich und wird die Reisenden unverzüglich über die Absage verständigen.

10. Pflichten der/des Teilnehmer(s)
Die Teilnehmer müssen sich vergewissern, dass Sie die nötigen Dokumente (gültiger Ausweis oder Pass, Visum, Arztscheine), die von den Behörden der, im Reisevertrag angegebenen Länder, verlangt werden, dabei haben. Sie müssen die Vorsichtsvorschriften und die besonderen Vorschriften der zu bereisenden Länder beachten. Ebenfalls müssen die, im Vertrag erwähnten, Angaben des Veranstalters und die Verwaltungs- und Rechtsmaßnahmen beachtet werden.
Die Teilnehmer sind verantwortlich für jegliche Schäden die der Veranstalter wegen Nichteinhaltung der o.e. Vorschriften oder wegen schlechten Verhaltens erleiden sollte.
Der Teilnehmer übernimmt die Verantwortung über sein Benehmen oder der Personen für die der Teilnehmer seinerseits unterzeichnet hat. Bei sehr tadelhaftem Benehmen haben der Veranstalter und das Transportunternehmen das Recht, den Urlaub des Teilnehmers oder der Personen für die der Teilnehmer seinerseits unterzeichnet hat, zu unterbrechen. In diesem Fall besteht kein Recht auf Schadenersatz und die Stornokosten werden voll angerechnet. Außerdem hat der Veranstalter dem Teilnehmer gegenüber keine weitere Verantwortung mehr. Sollte der Teilnehmer schuldhaft Transportmittel, Räume, Eigentumsgegenstände anderer Personen beschädigen oder Verspätungen oder Umleitungen verursachen, verpflichtet er sich dafür zu haften und etwaige Rechtsauslagen zu übernehmen.
Die Teilnehmer müssen dem Veranstalter alle notwendigen Dokumente, Informationen und Elemente übermitteln, damit er das Schadenersatzrecht gegenüber Dritten ausüben kann. Andernfalls sind die Teilnehmer für alle Schäden, die wegen Nichtausüben des Schadenersatzrechtes entstehen, verantwortlich.
Bei der Buchung müssen die Teilnehmer dem Veranstalter schriftlich alle speziellen Bedürfnisse mitteilen. Falls sie erfüllt werden können, werden sie separat bestätigt .

11. Hotelbewertung
Die Hotelbewertung in den Reiseprogrammen, Broschüren, Webseiten berufen sich, wo möglich, auf staatliche Bewertungen.

12. Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter verpflichtet sich zu überprüfen, dass die, mit dem Kunden vereinbarten Leistungen, laut Vertrag erbracht werden. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die der Kunde wegen nicht oder mangelhaft erbrachter Leistungen erleiden sollte. Dies sowohl wenn die Fahrlässigkeit beim Veranstalter als auch bei Dritten liegt. Dies gilt nicht, wenn bewiesen wird, dass die Schuld beim Kunden ist, wenn die Umstände nicht auf die im Vertrag vereinbarten, Leistungen zurückgeführt werden können, bei höherer Gewalt oder anderen Umständen die der Veranstalter nicht voraussehen oder lösen konnte. In keinen Fall überschreitet das Haftungslimit des Veranstalters, wie von den im Paragraf 2 angegebenen Gesetze vorgesehen.

13. Beistandspflicht
Der Veranstalter muss dem Kunden mit beruflicher Sorgfalt jeden Beistand leisten, damit die im Vertrag oder in den o.e. Gesetzen angegebenen Pflichten erfüllt werden. Der Veranstalter ist von seinen Pflichten befreit, wenn die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des Vertrages dem Kunden oder höherer Gewalt zugeschrieben wird.

14. Beanstandungen
Beanstandungen müssen vom Kunden sofort dem Leistungsträger (Hotelinhaber, Reiseleiter, Fahrer, usw.) mitgeteilt werden. Falls die Beanstandung nicht zu seiner Befriedigung gelöst wird, muss er den Veranstalter darüber verständigen, damit dieser die Sache noch während des Urlaubs lösen kann. Falls die Beanstandung nicht vor Ort behoben werden kann, muss der Kunde innerhalb 10 Tagen nach Rückfahrt den Veranstalter durch eingeschriebenen Brief benachrichtigen. Berichte, Anregungen und Auskünfte von unseren Kunden, um unsere Leistungen aufrecht zu erhalten oder zu verbessern, sind immer willkommen .

15. Zuständiges Gericht
Der Reisevertrag unterliegt diesen Buchungsbedingungen, die vom italienischen Gesetz geregelt sind. Im sehr unwahrscheinlichen Fall, dass die Beanstandungen zwischen Kunden und Veranstalter nicht friedlich gelöst werden können, werden Streitsachen bezüglich des Reisevertrages zivilrechtlich vom Gericht von Udine gelöst.

16. Garantiefonds
Die italienische Regierung sieht einen Garantiefonds zum Schutz des Kunden, bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Veranstalters vor. Dieser Fonds garantiert dem Kunden die Gutschrift des einbezahlten Betrags und den Rücktransport bei Urlaub im Ausland.

ERGÄNZUNG - BUCHUNGSBEDINGUNGEN FÜR EINZELNE REISELEISTUGNENs

A) Gesetzliche Bestimmungen
Reiseverträge über einzelne Reiseleistungen, z.B. nur Beförderung, nur Übernachtung, usw., können nicht als Reisepakete betrachtet werden. Solche Reiseverträge unterliegen folgenden Regeln des Brüsseler Abkommens CCV: Art. 1, nr. 3 und nr. 6; von Art. 17 bis 23, von Art. 24-31, und beziehen sich auf die Bestimmungen, die sich vom Organisationsvertrag unterscheiden, weil der Verkauf von einzelnen Leistungen Gegenstand des Einzelvertrages ist.

B) Vertragliche Bestimmungen
Die folgenden Bestimmungen der Buchungsbedingungen gelten auch für die o.e. Verträge: Art. 4; Art. 6 bis Art. 10; Art. 13 bis Art.15. Diese Bestimmungen, bewirken nicht, dass die einzelnen Leistungen zu einem Reisepaket werden. Die Fachausdrücke die sich auf ein Reisepaket beziehen und in diesem Fall verwendet werden (der Veranstalter, die Reise, usw.) beziehen sich daher nur auf die Leistungsträger (Agent, Übernachtung, usw.) des Einzelleistungsvertrags.

* Technische Organisation
Euroconnections S.r.l. - Via Manzoni 28 - 33043 Cividale del Friuli (UD) Italien. Verwaltungsgenehmigung nr.: 238/TUR erlassen am 5. Juni 2000 durch eine Verordnung der Region Friaul Julisch Venetien.

* Versicherung
Der Veranstalter, in seiner Tour-Operator-Befugnis und gemäß der gesetzgebenden Verordnung nr. 111/95, ist durch Policenummer 70584986 bei Lloyd Adriatico S.p.A. gegen gesetzwidrige Handlungen versichert.

* Bemerkungen
- Reiseprogramme (im Dezember 2004 veröffentlicht) sind gültig bis sie durch neue ersetzt werden.
- Angebote die Leistungen im Ausland einschließen, sind nach den am 15. November 2004 geltenden Wechselkursen berechnet.

Obligatorische Mitteilung gemäß Art. 16 des Gesetzes nr. 269/68.
Das italienische Gesetz bestraft alle Prostitutions- und Pornographie-Verbrechen, die Minderjährige miteinbeziehen, mit Gefängnisstrafe, auch wenn diese Verbrechen im Ausland begangen werden.

* Datenschutz
Der Veranstalter ist verpflichtet, die Privacy und die Sicherheit seiner Kunden gemäß italienischem Gesetz für Datenschutz Akte nr. 675/1996 zu wahren. Der Veranstalter wird die erworbenen Daten nur verwenden, um die Buchungen des Kunden vorzunehmen, und um diesen über seine Leistungen zu informieren. Der Veranstalter wird nie absichtlich, außer zur Bestätigung der Leistungen oder wenn gesetzlich vorgeschrieben, persönliche Daten der Kunden an Dritte weiterleiten ohne vorher die Genehmigung des Kunden einzuholen. Der Kunde kann jederzeit beantragen, dass seine die persönlichen Daten jederzeit gelöscht werden.

< click here to PRINT the page >
     >> TOP
© 2005-2006 discoverfriuli.com